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Schulordnung der Gemeinschaftsschule Mühlacker

In der Schule sind wir freundlich und rücksichtsvoll zueinander.

Deshalb wollen wir,

  • gewaltfrei miteinander umgehen,
  • niemanden beleidigen,
  • deutsch reden,
  • Einrichtungsgegenstände und Eigentum anderer nicht beschädigen,
  • keine gefährlichen Gegenstände in die Schule mitbringen,
  • im Schulhaus nicht herumtoben.


1. Schulpflicht
Die Schulpflicht erstreckt sich auf die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.
 
2. Schulversäumnisse
Bei Krankheit soll am ersten Tag die Schule oder der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin telefonisch benachrichtigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Krankheitstag vorgelegt werden. Auf Verlangen sind ärztliche Bescheinigungen abzugeben.
 
3. Beurlaubungen

Notwendige Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich mit entsprechender Begründung bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer beantragt werden. Bei zwei und mehr Tagen sowie direkt vor den Schulferien ist die Schulleitung zuständig.
 
4. Arztbesuche
Arztbesuche sind nur außerhalb der Unterrichtszeit möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer. Es besteht eine Entschuldigungspflicht.
 
5. Klassenordnung
a) Der Klassensprecher / die Klassensprecherin meldet im Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin / kein Lehrer anwesend ist.
b) Jede Klasse ist für den Zustand ihres Klassenzimmers selbst verantwortlich.
c) Nach dem Unterricht stellt jede Schülerin / jeder Schüler ihren / seinen Stuhl auf den Tisch und achtet darauf, dass das Klassenzimmer sauber verlassen wird. Küchen-, Textilarbeits- und Technikräume müssen ausgefegt werden.
 
6. Alkohol und Rauchen
Auf dem Schulgelände herrscht grundsätzlich Alkohol- und Rauchverbot.
 
7. Wertsachen
Geld- und Wertsachen müssen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich bei sich behalten. Besondere Vorsicht ist im praktischen Unterricht und im Sportunterricht angebracht. Im Schulgebäude gibt es Schließfächer, die angemietet werden können.
 
8. Haftung
Für mutwillige Beschädigungen an Lehr- und Lernmitteln, einschließlich Beschriftungen der Möbel und Wände sowie Schäden am Inventar der Fachräume sind die Schüler/innen haftbar. Personen- und Sachschäden müssen der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer sofort gemeldet werden. Diese geben die Meldung an die Schulleitung weiter.
 
9. Plakate und Flugblätter
Für Aushänge steht der SMV die gekennzeichnete Tafel zur Verfügung. Sonstige Aushänge und die Verteilung von Flugblättern im Schulhaus oder auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

10. Änderungen
Änderungen der Anschrift oder der Telefonnummer müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.
 
11. Unfallmeldungen
Unfälle beim Sport, im Schulhaus oder auf dem Weg von und zur Schule müssen innerhalb von drei Tagen über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer im Sekretariat gemeldet werden.
 
12. Sprechzeiten des Sekretariats
Für Schüler/innen gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag: 9.05 - 9.20 Uhr und 11.00 - 11.10 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 11.00 - 11.10 Uhr

Insbesondere gelten im Schulhaus und auf dem Schulgelände folgende Regeln: 

  • Als Schulweg muss der verkehrssicherste bzw. der im Schulwegplan ausgewiesene direkte Weg, ohne Umwege (z.B. Bäckerei), benutzt werden. Dies gilt im Besonderen für den Weg zu den Sportstätten.
  • Das Schulgebäude wird um 7:10 Uhr für euch geöffnet. Aufenthaltsbereiche sind das Unter- und Erdgeschoss. Eure Klassenzimmer werden um 7:25 Uhr geöffnet.
  • Zu Unterrichtsbeginn befinden sich alle Schüler/innen im Klassenzimmer. 
  • Pünktlichkeit ist selbstverständlich.
  • Während der Unterrichtszeiten und in den Pausen bleiben wir auf dem Schulgelände.
  • Wir halten das Schulhaus, den Schulhof und die Schulumgebung, insbesondere die Toilettenanlagen sauber.
  • Die Klassen sind verantwortlich für das eigene Klassenzimmer und seine Umgebung. Am Ende der letzten Stunde wird das Klassenzimmer aufgeräumt und ordentlich verlassen.
  • Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
  • In den Fachräumen ist das Essen und Trinken grundsätzlich verboten.
  • Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. 
  • Die Handys müssen während der Anwesenheit auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und in der Tasche verwahrt werden. 
  • Schülern aus anderen Schulen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Besucher/innen und schulfremde Personen müssen sich bei der Schulverwaltung anmelden. 
  • Körperliche und sexuelle Gewalt, sowie Vandalismus, führen unweigerlich zum Unterrichtsausschluss, hierzu können auch Beleidigungen zählen.

Grundsätzlich verboten ist

  • das Mitbringen alkoholischer, coffein- und/oder taurinhaltiger Getränke wie z.B. Energydrinks.
  • das Rauchen auf dem Schulgelände.
  • das Mitbringen von Drogen. 
  • der Gebrauch jeglicher Art von Waffen oder gefährlicher Gegenstände. 
  • das Filmen und/oder das Fotografieren von Personen auf dem Schulgelände.
  • Verstöße gegen diese fünf grundsätzlichen Verbote können unweigerlich zu einem Schulausschluss führen und bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Gemeinschaftsschule Mühlacker · Schillerschule  -  Schillerstr. 3  -  75417 Mühlacker
Tel.: 07041/876630  -  Fax: 07041/876650  -  E-Mail